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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Eingruppierung

§ 22 BAT-O

Problempunkt

Die Klägerin ist seit 2002 als Geschäftsstellenverwalterin und Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des BVerwG beschäftigt. Auf ihren Arbeitsvertrag sind der Bundesangestelltentarifvertrag-Ost (BAT-O) und die diesen ergänzenden oder ersetzenden Tarifverträge anwendbar.

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