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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Entschädigung aufgrund abgelehnten Ausweichtermins
§ 82 Satz 2 SGB IX a.F. (§ 165 SGB IX n.F.)
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und freiberuflich u. a. als Rechtsanwältin tätig. Sie hatte sich zwar fristgerecht, aber erfolglos um die Stelle einer Volljuristin bei dem beklagten Landkreis beworben. Sie wurde zwar zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
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