Entschädigung aufgrund abgelehnten Ausweichtermins
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und freiberuflich u. a. als Rechtsanwältin tätig. Sie hatte sich zwar fristgerecht, aber erfolglos um die Stelle einer Volljuristin bei dem beklagten Landkreis beworben. Sie wurde zwar zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Einladungsschreiben erreichte sie drei Arbeitstage (sechs Kalendertage) vor dem Vorstellungstermin. In dem Schreiben wurde zudem mitgeteilt, dass ein Ersatztermin nicht vereinbart werden könnte.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
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Die Beklagte ist eine öffentliche Arbeitgeberin und hatte eine Stelle ausgeschrieben, auf welche sich der Kläger
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Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich auf eine
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Der Kläger begehrt eine Entschädigung nach dem AGG. Er war bei dem Beklagten als Hausmeister beschäftigt. Seine Tätigkeit
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In einem Kölner Betrieb mit ungefähr 120 Mitarbeitern war im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt
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Die Beteiligten streiten über das Recht zur Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung an Betriebsversammlungen in
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Der Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung streiten in einem Betrieb mit gut 700 Beschäftigten um den Umfang der