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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Ermessensbonusanspruch, Freiwilligkeitsvorbehalt, Stichtagsregelung
§ 611a BGB; §§ 75, 77, 87 BetrVG
Problempunkt
Nach seinem Arbeitsvertrag erhielt der Kläger eine variable Vergütung von 15 % seines Brutto-Basisjahresgehalts, das im freien Ermessen des Arbeitgebers stand und jederzeit geändert oder ergänzt werden konnte. Die genauen Bestimmungen ergaben sich aus einer Betriebsvereinbarung „Performance Sharing Plan“ (BV PSP).
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