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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Fristlose Kündigung wegen Verweigerung amtsärztlicher Untersuchung
§ 626 Abs. 1 BGB; § 5 Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK (BAT/AOK-Neu) vom 7.8.2003 in der zum 1.1.2013 in Kraft getretenen Fassung des 7. Änderungstarifvertrags vom 27.9.2012
Problempunkt
In der Sache stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der Kläger war bei der Beklagten als Sachbearbeiter in der Abrechnung tätig und als schwerbehinderter Arbeitnehmer anerkannt.
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