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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Fristlose Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfnachweises

§§ 626, 241 Abs. 2 BGB; § 279 StGB; § 28b Abs. 1 IfSG a. F.

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung und einer hilfsweise ordentlichen Kündigung wegen der Vorlage einer Kopie eines gefälschten Impfausweises durch den Kläger vor dem Hintergrund der 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Die Beklagte betreibt einen Einzelhandelsbetrieb für Küchen und Einrichtungen.

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