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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Genderstern ist keine Diskriminierung von Hermaphroditen

§ 165 Satz 3 SGB IX

Problempunkt

Die schwerbehinderte klagende Partei wurde zweigeschlechtlich geboren und bezeichnet sich selbst als Hermaphrodit. Sie bewarb sich unter Angabe der Schwerbehinderung bei der beklagten Stadt, welche für ihre Ausländerbehörde „Fallmanager*innen im Aufenthaltsrecht“ suchte. Die klagende Partei erbat in ihrer Bewerbung die Anrede „Sehr geehrte* Herm F“ zu verwenden.

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