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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gehaltserhöhung nach Gutdünken

§ 315 BGB

Problempunkt

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche. Die Beklagte – ein Versicherungskonzern – stellt für die Gruppe der „leitenden Angestellten“ ein festgelegtes Budget zur Verfügung. Auf Basis dieses Budgets kann der jeweilige Vorgesetzte entscheiden, wer eine Gehaltserhöhung bekommt und wer nicht. Konkrete und allgemeine Kriterien für die Bewertung existieren nicht.

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