Problempunkt
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche. Die Beklagte – ein Versicherungskonzern – stellt für die Gruppe der „leitenden Angestellten“ ein festgelegtes Budget zur Verfügung. Auf Basis dieses Budgets kann der jeweilige Vorgesetzte entscheiden, wer eine Gehaltserhöhung bekommt und wer nicht. Konkrete und allgemeine Kriterien für die Bewertung existieren nicht. Dagegen wendet sich der Kläger, der seit 1999 bei der Beklagten beschäftigt und seit 2004 als leitender Angestellter, Grade 3, eingestuft ist. Sein Gehalt wurde im Vergleich zu seinen Kollegen nur in geringem Umfang erhöht.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
Bislang ist in ständiger Rechtsprechung mit den vorgenannten Verstößen die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Kündigungen nach § 134 BGB i
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und
Wie wirkt sich der Klimawandel auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aus? Mit dieser Frage befasst sich das Institut für Arbeit und
Im Titelthema lesen Sie ein Interview mit BAG-Präsidentin Inken Gallner, die wir im Rahmen des 11. Europarechtlichen Symposions in Erfurt getroffen
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin in ein Auswahlverfahren einzubeziehen war. Während ihres Studiums war sie mehrfach
Der Softwarekonzern SAP plant die bezahlte Freistellung von Partnern nach einer Geburt. Benjamin Onnis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht