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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gehaltserhöhung nach Gutdünken
§ 315 BGB
Problempunkt
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche. Die Beklagte – ein Versicherungskonzern – stellt für die Gruppe der „leitenden Angestellten“ ein festgelegtes Budget zur Verfügung. Auf Basis dieses Budgets kann der jeweilige Vorgesetzte entscheiden, wer eine Gehaltserhöhung bekommt und wer nicht. Konkrete und allgemeine Kriterien für die Bewertung existieren nicht.
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