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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Gleichbehandlungsgrundsatz und Inflationsausgleichsprämie in Freistellungsphase
§ 3 Nr. 11 c) EStG; Art. 3 Abs. 1 GG
● Problempunkt
Der 1959 geborene Kläger war seit März 1983 bei der Beklagten beschäftigt. Im Jahr 2018 schlossen die Parteien einen Vertrag über Altersteilzeit im Blockmodell. Danach befindet sich der Kläger seit dem 1.10.2022 in der passiven bzw. Freistellungsphase.
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