Handyverbot ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen.

(Leitsatz des Gerichts)

BAG, Beschluss vom 17.10.2023 – 1 ABR 24/22

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Antragsteller ist der für den Betrieb der Arbeitgeberin ordnungsgemäß gebildete Betriebsrat. Er macht die Verletzung eines Mitbestimmungsrechts geltend und verlangt Unterlassung von der Arbeitgeberin. Die Arbeitgeberin hat eine im Betrieb ausgehängte Anweisung an alle Mitarbeiter gegeben, wonach jede Nutzung von Handys zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit nicht gestattet sei. Zugleich wurden für Verstöße arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung angekündigt.

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Handyverbot ohne Mitbestimmung des Betriebsrats
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