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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Handyverbot ohne Mitbestimmung des Betriebsrats

§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Problempunkt

Der Antragsteller ist der für den Betrieb der Arbeitgeberin ordnungsgemäß gebildete Betriebsrat. Er macht die Verletzung eines Mitbestimmungsrechts geltend und verlangt Unterlassung von der Arbeitgeberin.

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