Handyverbot ohne Mitbestimmung des Betriebsrats
Problempunkt
Der Antragsteller ist der für den Betrieb der Arbeitgeberin ordnungsgemäß gebildete Betriebsrat. Er macht die Verletzung eines Mitbestimmungsrechts geltend und verlangt Unterlassung von der Arbeitgeberin. Die Arbeitgeberin hat eine im Betrieb ausgehängte Anweisung an alle Mitarbeiter gegeben, wonach jede Nutzung von Handys zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit nicht gestattet sei. Zugleich wurden für Verstöße arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung angekündigt.
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●Problempunkt
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