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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Handyverbot ohne Mitbestimmung des Betriebsrats
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Problempunkt
Der Antragsteller ist der für den Betrieb der Arbeitgeberin ordnungsgemäß gebildete Betriebsrat. Er macht die Verletzung eines Mitbestimmungsrechts geltend und verlangt Unterlassung von der Arbeitgeberin.
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