Insolvenzanfechtung bei Ratenzahlungsvereinbarung mit Gerichtsvollzieher
Problempunkt
Auf Antrag vom 30.7.2012 wurde am 16.10.2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Beklagte war dort bis zum 3.5.2010 als Fahrer beschäftigt. Das Arbeitsgericht sprach ihm mit Urteil vom 11.1.2011 rückständigen Lohn für den Zeitraum vom 1.3. bis zum 3.5.2010 i. H. v. 3.071,42 Euro nebst Zinsen zu.
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Dr. Ralf Laws

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Klägerin war als Flugbegleiterin bei Air Berlin beschäftigt, über deren Vermögen am 1.11.2017 das Insolvenzverfahren
Problempunkt
Der Kläger des vorliegenden Zwangsvollstreckungsverfahrens war als „Director Delivery Communications & Media Solutions
Problempunkt
Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis des bei ihr als Schlosser beschäftigten Klägers zum 30.9.2015 gekündigt. Die
Voraussetzungen
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind
- Titel (§ 704, 794 ZPO),
- Klausel (§ 724 ff. ZPO) und
Der BFH hat mit Urteil vom 16.12.2020 (VI R 35/18) entschieden, dass die erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers sein Amtssitz
Problempunkt
Der Kläger erhielt von seiner ehemaligen Arbeitgeberin neben einer unmittelbar zugesagten monatlichen Pensionszulage