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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein absolutes Recht auf Unerreichbarkeit
§§ 241 Abs. 2, 1004 BGB; § 106 GewO
Problempunkt
Der Rettungssanitäter war in zwei Fällen telefonisch und per SMS und in einem Fall auch per E-Mail für seinen Chef nach seinem Dienst in der Freizeit nicht erreichbar gewesen. Der Arbeitgeber wollte auf diese Weise einen kurzfristig zugeteilten Dienst mitteilen.
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