Kein absolutes Recht auf Unerreichbarkeit
Problempunkt
Der Rettungssanitäter war in zwei Fällen telefonisch und per SMS und in einem Fall auch per E-Mail für seinen Chef nach seinem Dienst in der Freizeit nicht erreichbar gewesen. Der Arbeitgeber wollte auf diese Weise einen kurzfristig zugeteilten Dienst mitteilen. Eine geltende Betriebsvereinbarung sah vor, dass „unkonkret zugeteilte Springerdienste für Tag- und Spätdienste bis 20 Uhr des Vortags vor Dienstbeginn im Dienstplan weiter konkretisiert werden können“. Der Rettungssanitäter hätte demnach seinen Dienst am kommenden Tag um 6 Uhr morgens antreten sollen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Am 12. und 13. März fand im Steigenberger Hotel am Kanzleramt in Berlin sowie virtuell der 19. Kongress Arbeitsrecht statt. Die
Wer kennt es nicht: Am Ende eines Meetings steht nicht die beste Idee, sondern ein Machtwort der ranghöchsten Führungskraft, die bewusst
Nach dem seit 1.8.2022 neu eingefügten § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 NachwG muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in Schriftform auf die Frist
In der neuesten Folge geht es um die Weigerung eines Mitarbeiters, eine rote Hose zu tragen. Das Urteil des LAG Düsseldorf zu diesem Fall vom 21.5
Mit Urteil des BAG vom 30.3.2023 (8AZR120/22) wurde entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH gegenüber Arbeitnehmern dieser GmbH nicht deshalb
Die Zeit ist reif
Die meisten Studien und Annahmen, die wir heute treffen, beziehen wir auf ein industrielles Wirtschaftsmodell, ein