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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kein Mitbestimmungsrecht bei unstrukturierten Fürsorgegesprächen
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Problempunkt
Die Beteiligten streiten um Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Fürsorgegesprächen. Der Arbeitgeber betreibt in Nürnberg ein Nierenzentrum mit 45 Beschäftigten, in dem Patienten vor allem Dialyse erhalten. Der Standort erhielt am 1.4.2018 eine neue Verwaltungsleitung.
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