Kein Mitbestimmungsrecht bei unstrukturierten Fürsorgegesprächen
Problempunkt
Die Beteiligten streiten um Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Fürsorgegesprächen. Der Arbeitgeber betreibt in Nürnberg ein Nierenzentrum mit 45 Beschäftigten, in dem Patienten vor allem Dialyse erhalten. Der Standort erhielt am 1.4.2018 eine neue Verwaltungsleitung. Um den teilweise hohen Krankenstand an dem Standort einzudämmen, führte die neue Leitung sogenannte Fürsorgegespräche mit den Beschäftigten ein, bei denen vermehrt Krankheitstage auftreten.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
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Problempunkt
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