Kein pauschalierter Schadensersatz für Profisportler
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als professioneller Eishockeyspieler beschäftigt. Bis zum coronabedingten Abbruch der Spielzeit 2019/2020 fungierte er als Kapitän und Leistungsträger der Mannschaft. Die Beklagte sprach gegenüber dem Kläger eine betriebsbedingte Änderungskündigung aus und bot die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einer geringeren Vergütung an. Der Kläger nahm das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung der Änderung an und erhob Änderungsschutzklage. Daraufhin stellte die Beklagte den Kläger vom Mannschaftstraining frei.
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