Kein pauschalierter Schadensersatz für Profisportler

§§ 612a, 615 BGB; § 287 Abs. 1 ZPO

Die für den Bereich der Bühnenkünstler entwickelte Rechtsprechung zum pauschalierten Schadensersatz bei einer Verletzung des Beschäftigungsanspruchs kann nicht auf den Profimannschaftssport übertragen werden.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 29.2.2024 – 8 AZR 359/22

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten als professioneller Eishockeyspieler beschäftigt. Bis zum coronabedingten Abbruch der Spielzeit 2019/2020 fungierte er als Kapitän und Leistungsträger der Mannschaft. Die Beklagte sprach gegenüber dem Kläger eine betriebsbedingte Änderungskündigung aus und bot die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einer geringeren Vergütung an. Der Kläger nahm das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung der Änderung an und erhob Änderungsschutzklage. Daraufhin stellte die Beklagte den Kläger vom Mannschaftstraining frei.

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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Kein pauschalierter Schadensersatz für Profisportler
Seite 55
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