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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Klinikpersonal: Umkleidezeit ist Arbeitszeit

§ 611 Abs. 1 BGB

Problempunkt

Der Kläger ist als Krankenpfleger im Krankenhaus der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer bei ihr geltenden Dienstvereinbarung über das Tragen von Dienst- und Schutzkleidung im Krankenhaus ist er verpflichtet, während seiner Tätigkeit Dienstkleidung zu tragen. Die Dienstkleidung des Klägers weist weder eine Beschriftung noch eine ähnliche Kennzeichnung auf.

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