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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung bei Maskenverweigerung oder -unfähigkeit
§ 1 Abs. 2 KSchG; § 242 BGB
Problempunkt
Die Klägerin war als Logopädin seit 1.11.2012 beschäftigt für 1.440,00 Euro/Monat in einem Kleinbetrieb. Sie behandelte Menschen mit Sprach-, Sprech- oder Stimmbeeinträchtigungen.
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