Kündigung bei Maskenverweigerung oder -unfähigkeit
Problempunkt
Die Klägerin war als Logopädin seit 1.11.2012 beschäftigt für 1.440,00 Euro/Monat in einem Kleinbetrieb. Sie behandelte Menschen mit Sprach-, Sprech- oder Stimmbeeinträchtigungen. Obwohl die Arbeitgeberin nach Elternzeit und Urlaub eine Maskenpflicht angeordnet hatte, verweigerte die Klägerin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) unter Vorlage mehrerer ärztlicher Atteste auch, nachdem ihr von der Arbeitgeberin sowohl verschiedene Masken zum Ausprobieren und Trainieren sowie die Einlegung zusätzlicher Pausen angeboten wurden.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
●Problempunkt
Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft
Problempunkt
Der Kläger, ein 43-jähriger Handwerksmeister, war bei dem beklagten Industriebetrieb seit dem 1.6.2014 im Bereich der Produktion
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung von Annahmeverzugslohn und Entfernung einer Abmahnung. Der Kläger ist seit 1990
Problempunkt
Der seit 1994 bei der Beklagten beschäftigte Kläger hatte die Beklagte sowohl über seinen Antrag auf Anerkennung der
Vor dem LAG Berlin-Brandenburg stritten die Parteien über Ansprüche auf Vergütung für Zeiten, in denen der Arbeitgeber den Mitarbeiter
Problempunkt
In den verbundenen Rechtsstreitigkeiten machten die Kläger Urlaubsansprüche im Anschluss an eine Erwerbsunfähigkeit bzw