Kündigung bei Maskenverweigerung oder -unfähigkeit
Problempunkt
Die Klägerin war als Logopädin seit 1.11.2012 beschäftigt für 1.440,00 Euro/Monat in einem Kleinbetrieb. Sie behandelte Menschen mit Sprach-, Sprech- oder Stimmbeeinträchtigungen. Obwohl die Arbeitgeberin nach Elternzeit und Urlaub eine Maskenpflicht angeordnet hatte, verweigerte die Klägerin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) unter Vorlage mehrerer ärztlicher Atteste auch, nachdem ihr von der Arbeitgeberin sowohl verschiedene Masken zum Ausprobieren und Trainieren sowie die Einlegung zusätzlicher Pausen angeboten wurden.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
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