Kündigung bei Maskenverweigerung oder -unfähigkeit
Problempunkt
Die Klägerin war als Logopädin seit 1.11.2012 beschäftigt für 1.440,00 Euro/Monat in einem Kleinbetrieb. Sie behandelte Menschen mit Sprach-, Sprech- oder Stimmbeeinträchtigungen. Obwohl die Arbeitgeberin nach Elternzeit und Urlaub eine Maskenpflicht angeordnet hatte, verweigerte die Klägerin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) unter Vorlage mehrerer ärztlicher Atteste auch, nachdem ihr von der Arbeitgeberin sowohl verschiedene Masken zum Ausprobieren und Trainieren sowie die Einlegung zusätzlicher Pausen angeboten wurden.
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●Problempunkt
Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft
Problempunkt
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren darüber, ob die Beklagte den Kläger ohne Mund-Nasen-Bedeckung
Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin unterhält eine Filiale für Nähmaschinen und Zubehör in Bremen. Dort ist die Klägerin im Rahmen
Problempunkt
Der Kläger, ein 43-jähriger Handwerksmeister, war bei dem beklagten Industriebetrieb seit dem 1.6.2014 im Bereich der Produktion
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung von Annahmeverzugslohn und Entfernung einer Abmahnung. Der Kläger ist seit 1990
Problempunkt
Der klagende Arbeitnehmer begehrt die Zahlung von Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der