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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kündigung bei Maskenverweigerung oder -unfähigkeit

§ 1 Abs. 2 KSchG; § 242 BGB

Problempunkt

Die Klägerin war als Logopädin seit 1.11.2012 beschäftigt für 1.440,00 Euro/Monat in einem Kleinbetrieb. Sie behandelte Menschen mit Sprach-, Sprech- oder Stimmbeeinträchtigungen.

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