Problempunkt
Die beklagte Arbeitgeberin ist ein Handels- und Vertriebsunternehmen mit einem Betrieb in C-Stadt, in dem die Klägerin im Bereich „IT ERP – Finance & Controlling“ beschäftigt war. Zugleich war sie Vorsitzende des dort gebildeten Betriebsrats. Der Bereich „IT ERP – Finance & Controlling“ war betriebs- und unternehmensübergreifend als Teil einer internationalen Matrixstruktur organisiert. Am Standort in C-Stadt waren ihm neben der Klägerin keine weiteren Beschäftigten zugeordnet. Der fachliche Vorgesetzte der Klägerin war bei einem anderen Vertragsarbeitgeber angestellt und saß im Ausland.
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Christian Kolland

· Artikel im Heft ·
Mitglieder des Betriebsrats sind grundsätzlich nur aus wichtigem Grund und nur mit Zustimmung des Betriebsratsgremiums kündbar. Eine
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 15.9.2015 als SAP-Berater/Solution Architect beschäftigt. Im Arbeitsvertrag
Hintergründe
Bereits 2010 gab es den Entwurf eines detaillierten Beschäftigtendatenschutzgesetzes mit §§ 32a–n BDSG a. F., der die
Einführung
In der Praxis spielt der Anspruch auf Wiedereinstellung eher selten eine Rolle. Wenn er jedoch geltend gemacht wird
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die formwirksame Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die (spätere)
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass auf die Ergreifung angemessener Maßnahmen aus Bequemlichkeit oder aus Scheu vor Austragung