Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts
Problempunkt
Der Kläger begehrt eine Entschädigung nach dem AGG. Er war bei dem Beklagten als Hausmeister beschäftigt. Seine Tätigkeit hat er im Wege der Personalgestellung an einer städtischen Grundschule erbracht. Der Kläger ist sodann arbeitsunfähig erkrankt. Die spätere vorläufige Betreuerin des Klägers hat den Beklagten darüber auch sofort informiert. Die Stadt hat daraufhin den bestehenden Personalgestellungsvertrag bereits am Folgetag gekündigt. Knapp zwei Monate nach der Erkrankung hat der Beklagte das mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt. Dies wurde damit begründet, dass der Gestellungsvertrag ende.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger hatte sich als studierter Wirtschaftswissenschaftler für eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle
Anwendbarkeit und Ausnahmen
Arbeitnehmer können sich auf den Sonderkündigungsschutz berufen, wenn der für die
Problempunkt
Die schwerbehinderte klagende Partei wurde zweigeschlechtlich geboren und bezeichnet sich selbst als Hermaphrodit. Sie
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und
Problempunkt
Die Beklagte ist eine öffentliche Arbeitgeberin und hatte eine Stelle ausgeschrieben, auf welche sich der Kläger
Problempunkt
In einem Kölner Betrieb mit ungefähr 120 Mitarbeitern war im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt