Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts
Problempunkt
Der Kläger begehrt eine Entschädigung nach dem AGG. Er war bei dem Beklagten als Hausmeister beschäftigt. Seine Tätigkeit hat er im Wege der Personalgestellung an einer städtischen Grundschule erbracht. Der Kläger ist sodann arbeitsunfähig erkrankt. Die spätere vorläufige Betreuerin des Klägers hat den Beklagten darüber auch sofort informiert. Die Stadt hat daraufhin den bestehenden Personalgestellungsvertrag bereits am Folgetag gekündigt. Knapp zwei Monate nach der Erkrankung hat der Beklagte das mit dem Kläger bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt. Dies wurde damit begründet, dass der Gestellungsvertrag ende.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger hatte sich als studierter Wirtschaftswissenschaftler für eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle
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Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und
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In einem Kölner Betrieb mit ungefähr 120 Mitarbeitern war im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt
Problempunkt
Die Klägerin – zuletzt als Hilfspolizistin im öffentlichen Dienst tätig und einem schwerbehinderten Menschen
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Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich auf eine
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger ist bereits seit vielen Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer Werksschließung