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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung wegen Drohung mit Selbstmord sowie Amok
§ 626 Abs. 1 BGB; § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a. F.)
Problempunkt
Der 1973 geborene Kläger war seit Juni 1992 bei dem beklagten Land beschäftigt und tariflich (§ 34 Abs. 2 Satz 1 TV-H) nur aus wichtigem Grund kündbar. Er war als Straßenwärter in der Landesbaubehörde Hessen Mobil tätig. Der Kläger war über längere Zeiträume arbeitsunfähig erkrankt.
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