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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kündigung wegen Drohung mit Selbstmord sowie Amok

§ 626 Abs. 1 BGB; § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a. F.)

Problempunkt

Der 1973 geborene Kläger war seit Juni 1992 bei dem beklagten Land beschäftigt und tariflich (§ 34 Abs. 2 Satz 1 TV-H) nur aus wichtigem Grund kündbar. Er war als Straßenwärter in der Landesbaubehörde Hessen Mobil tätig. Der Kläger war über längere Zeiträume arbeitsunfähig erkrankt.

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