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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

§ 1 Abs. 2 KSchG; §§ 241 Abs. 2, 314 Abs. 2 BGB; § 44 Abs. 1 BDSG

Problempunkt

Die Beklagte ist Trägerin des Fachbereichs Sozialversicherung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die Klägerin ist Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht und seit 2003 als Lehrbeauftragte angestellt. Im März 2012 ließ die Beklagte auch die Lehrveranstaltungen der Klägerin auf Grundlage einer Evaluierungsordnung (§ 6 HRG i. V. m. § 1 Abs.

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