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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kündigung per WhatsApp genügt nicht dem Schriftformerfordernis

§§ 126, 623 BGB

Problempunkt

Das LAG Rheinland-Pfalz hatte über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens zu entscheiden.

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