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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung per WhatsApp genügt nicht dem Schriftformerfordernis
§§ 126, 623 BGB
Problempunkt
Das LAG Rheinland-Pfalz hatte über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens zu entscheiden.
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