Leidensgerechter Arbeitsplatz im Homeoffice
Problempunkt
Die Klägerin ist 35 Jahre alt und als medizinische Fachangestellte mit 30 Stunden/Woche bei der Beklagten angestellt, die eine Augenklinik in B sowie zwölf weitere medizinische Versorgungszentren betreibt. Die Klägerin leidet an Multipler Sklerose und hat deshalb einen Grad der Behinderung (GdB) von 50. Vom 15.1.2020 bis 9.2.2021 war sie arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund der Langzeiterkrankung wurde ein BEM durchgeführt. Am 4.11.2020 fand ein BEM-Gespräch per Zoom-Meeting statt.
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Problempunkt
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Problempunkt
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Das Homeoffice stellt eine Form bzw. Unterart der mobilen Arbeit dar (Richardi/Maschmann in: Richardi, BetrVG, § 87 Rn. 201a). Es gilt