Leidensgerechter Arbeitsplatz im Homeoffice

§ 164 Abs. 4 SGV IX; § 241 Abs. 2 BGB; § 106 Abs. 1GewO

Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin hat regelmäßig keinen Anspruch, dass ihr Arbeitgeber für sie einen bisher nicht vorgesehenen Homeoffice-Arbeitsplatz einrichtet.

(Leitsatz des Bearbeiters)

LAG Köln, Urteil vom 12.1.2022 – 3Sa540/21

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Bild: Haramis Kalfar/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Klägerin ist 35 Jahre alt und als medizinische Fachangestellte mit 30 Stunden/Woche bei der Beklagten angestellt, die eine Augenklinik in B sowie zwölf weitere medizinische Versorgungszentren betreibt. Die Klägerin leidet an Multipler Sklerose und hat deshalb einen Grad der Behinderung (GdB) von 50. Vom 15.1.2020 bis 9.2.2021 war sie arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund der Langzeiterkrankung wurde ein BEM durchgeführt. Am 4.11.2020 fand ein BEM-Gespräch per Zoom-Meeting statt.

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Leidensgerechter Arbeitsplatz im Homeoffice
Seite 58
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