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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Massenentlassungen dürfen durch nationale Regelungen untersagt werden

Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG; Art. 49 AEUV; Art. 16 Grundrechts-Charta

Problempunkt

Ein griechisches Tochterunternehmen des französischen Zementherstellers Lafarge plante die endgültige Schließung seiner Fabrik in Chalkida (Region Attika) und die Massenentlassung der dort beschäftigten 236 Arbeitnehmer. Aus Sorge um die Folgen für die nationale Wirtschaft verbot der zuständige Minister die Massenentlassung.

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