Problempunkt
Der Kläger war ein bei der Air Berlin beschäftigter Pilot, der im Rahmen der Insolvenz betriebsbedingt wegen Stilllegung des Betriebs gekündigt worden ist. Nach § 17 Abs. 1 KSchG muss der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit eine Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor er in einem Betrieb eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. Damit hat der deutsche Gesetzgeber die unionsrechtliche Verpflichtung aus der Massenentlassungsrichtlinie (MERL) umgesetzt. Die Anzeige ist für den jeweiligen Betrieb gesondert zu erstatten.
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Sadia Heidari-Alkurdi

· Artikel im Heft ·
Das Problem
Die Formulare der Bundesagentur für Arbeit für die Massenentlassungsanzeige (BA-KSchG 2 – 05/2022) bezeichnen die
Problempunkt
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Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die (vermeintliche) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
Vor dem LAG Hannover (Urt. v. 24.2.2021 – 17 Sa 890/20) stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im
Dass trotz angeordneter Kurzarbeit betriebsbedingte Kündigungen rechtswirksam möglich sind, bestätigt eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg
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Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG führten Fehler im Massenentlassungsverfahren bzw. eine fehlerhaft