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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Massenentlassungsanzeige: Betriebsbegriff

§ 17 Abs. 1 KSchG

Problempunkt

Der Kläger war ein bei der Air Berlin beschäftigter Pilot, der im Rahmen der Insolvenz betriebsbedingt wegen Stilllegung des Betriebs gekündigt worden ist. Nach § 17 Abs. 1 KSchG muss der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit eine Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor er in einem Betrieb eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt.

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