Mehrstufiges Bewerbungsverfahren erfordert mehrere Einladungen
Problempunkt
Er Kläger hatte sich erfolglos unter ausdrücklichem Hinweis auf seine Schwerbehinderung bei dem beklagten Bundesland beworben. Der Beklagte hat den Kläger auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem Zusammenhang wurde dem Kläger ergänzend mitgeteilt, dass im Anschluss an das erste Vorstellungsgespräch noch eine Potenzialanalyse durchgeführt werde. Zu dieser wurde der Kläger sodann aber nicht mehr eingeladen, da er nicht in die engere Auswahl einbezogen worden wäre.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Beklagte ist eine öffentliche Arbeitgeberin und hatte eine Stelle ausgeschrieben, auf welche sich der Kläger
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich auf eine
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und
Ausgangslage
Laut einer Umfrage des Jobportals Indeed benötigen fast die Hälfte (44,4 %) der Beschäftigten in Deutschland in ihrem Beruf
Der „typische“ Recruitingprozess
Ein „typischer“ Recruitingprozess kann wie folgt aussehen:
Bedarfsanalyse: Das
Die passenden Kandidaten finden
Schon im ersten Schritt – der Suche nach passenden Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden