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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mindestlohn – Arbeitnehmerentsendung
§§ 20, 1 MiLoG; Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO
Problempunkt
Die Klägerin ist bulgarische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Bulgarien. Sie war seit April 2015 bei der Beklagten, einem Unternehmen mit Sitz in Bulgarien, als Sozialassistentin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag war in bulgarischer Sprache abgefasst und sah eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vor, wobei der Samstag und der Sonntag arbeitsfrei sein sollten.
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