Direkt zum Inhalt
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Mindestlohn: Sonn- und Feiertagszuschläge

§ 1 MiLoG; §§ 362, 366 BGB

Problempunkt

Die Klägerin ist bei der Beklagten beschäftigt. Arbeitsvertraglich hatten die Parteien einen Bruttostundenlohn von 6,60 Euro vereinbart. Von November 2011 bis Oktober 2014 erhielt die Klägerin für Sonn- und Feiertagsarbeit einen Zuschlag von 2 Euro brutto pro Stunde.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium