Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mindestlohn: Sonn- und Feiertagszuschläge
§ 1 MiLoG; §§ 362, 366 BGB
Problempunkt
Die Klägerin ist bei der Beklagten beschäftigt. Arbeitsvertraglich hatten die Parteien einen Bruttostundenlohn von 6,60 Euro vereinbart. Von November 2011 bis Oktober 2014 erhielt die Klägerin für Sonn- und Feiertagsarbeit einen Zuschlag von 2 Euro brutto pro Stunde.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
