Direkt zum Inhalt
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Mindestlohnanspruch bei Unterbrechung des Praktikums

§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG

Problempunkt

Nach § 1 Abs. 1 MiLoG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Im Sinne des MiLoG ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 MiLoG jeder Praktikant ein Arbeitnehmer, es sei denn, dass er ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung leistet.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium