Mitbestimmung bei verkürzter Attestvorlagepflicht

§ 5 Abs. 1 EFZG; § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Anordnungen des Arbeitgebers, die ärztliche Bescheinigung über die erkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeit vor dem vierten Tag vorzulegen, und Anordnungen zu den Modalitäten der Vorlagepflicht können das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auslösen. Eine Vorgabe zur Abstimmung zwischen Fachvorgesetztem und Personalleitung vor Erteilung einer Attestauflage oder die Androhung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen für den Fall ihrer Missachtung unterliegen nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Fragen der Ordnung des Betriebs.

(Auszug aus den Orientierungssätzen des Gerichts)

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3.12.2021 – 12TaBV74/21

1106
Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Bild: Kzenon/stock.adobe.com

Problempunkt

Betriebsrat und Arbeitgeberin streiten vorrangig um Unterlassungsansprüche gegen nicht mitbestimmte Auflagen, ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten krankheitsbedingten Abwesenheitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber eines großen Unternehmens mit 1.175 Beschäftigten für Krankenhausdienstleistungen führte eine neue Regelung ein, wonach die Beschäftigten nach Abstimmung zwischen Vorgesetztem und Personalleiter bereits am ersten Krankheitstag ein Attest vorbringen müssten.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Mitbestimmung bei verkürzter Attestvorlagepflicht
Seite 58
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Beteiligten streiten um Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Fürsorgegesprächen. Der Arbeitgeber betreibt in

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Beteiligten – ein Versicherungsunternehmen und der Betriebsrat – streiten um Mitbestimmungsrechte bzw. Unterlassen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage und Problemstellung

Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Erschütterung des Beweiswerts

Nach den allgemeinen Beweislastregeln muss der Arbeitnehmer, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung nach dem EntgFG hat der Arbeitnehmer darzulegen und