Mitbestimmung bei verkürzter Attestvorlagepflicht
Problempunkt
Betriebsrat und Arbeitgeberin streiten vorrangig um Unterlassungsansprüche gegen nicht mitbestimmte Auflagen, ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten krankheitsbedingten Abwesenheitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber eines großen Unternehmens mit 1.175 Beschäftigten für Krankenhausdienstleistungen führte eine neue Regelung ein, wonach die Beschäftigten nach Abstimmung zwischen Vorgesetztem und Personalleiter bereits am ersten Krankheitstag ein Attest vorbringen müssten.
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Problempunkt
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Problempunkt
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Bisherige Rechtslage
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