Mitbestimmung bei verkürzter Attestvorlagepflicht
Problempunkt
Betriebsrat und Arbeitgeberin streiten vorrangig um Unterlassungsansprüche gegen nicht mitbestimmte Auflagen, ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten krankheitsbedingten Abwesenheitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber eines großen Unternehmens mit 1.175 Beschäftigten für Krankenhausdienstleistungen führte eine neue Regelung ein, wonach die Beschäftigten nach Abstimmung zwischen Vorgesetztem und Personalleiter bereits am ersten Krankheitstag ein Attest vorbringen müssten.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Beteiligten streiten um Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Fürsorgegesprächen. Der Arbeitgeber betreibt in
Problempunkt
Die Beteiligten – ein Versicherungsunternehmen und der Betriebsrat – streiten um Mitbestimmungsrechte bzw. Unterlassen
Ausgangslage
Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter
Ausgangslage und Problemstellung
Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch
Erschütterung des Beweiswerts
Nach den allgemeinen Beweislastregeln muss der Arbeitnehmer, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung nach dem EntgFG hat der Arbeitnehmer darzulegen und