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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mitbestimmung bei Versetzung innerhalb der Stadtgrenze
§§ 99; 95 Abs. 3; 101 BetrVG
Problempunkt
Die Arbeitgeberin unterhielt einen Servicebetrieb für das Klinikum Nürnberg. Dieses verteilt sich auf zwei Standorte auf Nürnberger Stadtgebiet, d. h.Nord und Süd.
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