Mitbestimmung des Betriebsrats bei Twitter-Nutzung
Problempunkt
Die Gesamtbetriebsparteien streiten über das Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts beim Betreiben eines Twitter-Accounts der Arbeitgeberin. Diese lässt als Konzerngesellschaft durch verschiedene Tochtergesellschaften zahlreiche Lichtspielbetriebe unterschiedlicher Ausprägung im gesamten Bundesgebiet betreiben. Als ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit hat die Arbeitgeberin auch einen Twitter-Account eingerichtet.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

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Das LAG Hamburg (Urt. v. 13.9.2018 – 2 TaBV 5/18) befasste sich mit der Frage, ob das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von
Problempunkt
Der Betriebsrat unterhält einen Twitter-Account, mit welchem er unregelmäßig über seine Tätigkeit und den Stand der Dinge
Problempunkt
Die Klägerin ist ein Softwareunternehmen und bietet Software-Lösungen für Arbeitszeitmanagement und entsprechende Beratungsleistungen an
Sie finden beim Segeltörn eine Flaschenpost. Vor Ihrem geistigen Auge sehen Sie einen verschollenen Menschen auf einer einsamen Insel. Sie fitzeln
nach knapp 15 Jahren ist dies mein letztes Editorial, sozusagen meine letzte Amtshandlung als Chefredakteur von Arbeit und Arbeitsrecht
Was und wo haben Sie gelernt?
Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Bonn.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?