Mitbestimmung des Betriebsrats bei Twitter-Nutzung
Problempunkt
Die Gesamtbetriebsparteien streiten über das Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts beim Betreiben eines Twitter-Accounts der Arbeitgeberin. Diese lässt als Konzerngesellschaft durch verschiedene Tochtergesellschaften zahlreiche Lichtspielbetriebe unterschiedlicher Ausprägung im gesamten Bundesgebiet betreiben. Als ein Mittel der Öffentlichkeitsarbeit hat die Arbeitgeberin auch einen Twitter-Account eingerichtet.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Betriebsrat unterhält einen Twitter-Account, mit welchem er unregelmäßig über seine Tätigkeit und den Stand der Dinge
Anpassung der Arbeitsverträge
Bei der Einführung einer agilen Organisation sollte auch überprüft werden, ob und inwieweit Arbeitsverträge angepasst
Mehrdimensionale Strukturen
Der Begriff „Matrixstruktur“ ist gesetzlich nicht definiert. Wenn von „Matrixstrukturen“ die Rede ist, werden
§ 129 Abs. 1 BetrVG ermöglicht es – derzeit befristet bis zum 1.1.2021 –, für die Durchführung von Sitzungen des Betriebsrats und
Vor dem LAG Schleswig-Holstein stritten die Beteiligten darüber, ob die Arbeitgeberin die Kosten einer Gesamtbetriebsratssitzung zu tragen
Die Arbeitgeberin beschäftigt in Deutschland ca. 200 Arbeitnehmer. Sie ist Teil eines internationalen Konzerns, der auch in Frankreich