Ordentliche Kündigung, Bedrohung über soziale Medien
● Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, einem kommunalen Personennahverkehrsbetrieb, als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Gleichzeitig hatte er Administratorenrechte für eine private Facebook-Gruppe, die sich an das Fahrpersonal der Beklagten richtet und ca. 1.000 Mitglieder umfasst. Im Anschluss an eine Gewerkschafts-Mitgliederbefragung verfasste der Kläger in der Facebook-Gruppe einen an die Mitglieder der Gewerkschafts-Tarifkommission gerichteten Kommentar verbunden mit einer Fotomontage. Die Abbildung zeigte einen auf dem Boden knienden Mann, auf dessen Kopf eine Pistole gerichtet war.
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Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
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