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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei externer Gefährdungsbeurteilung
§§ 87 Abs. 1 Nr. 7, 23 Abs. 3, 80 Abs. 1 BetrVG; § 13 Abs. 2 ArbSchG
● Problempunkt
Der Betriebsrat macht die Unterlassung der ohne seine Zustimmung erfolgten Beauftragung externer Stellen mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen geltend. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der chemischen Industrie. Der Antragsteller ist der im Betrieb der Arbeitgeberin in A gebildete Betriebsrat.
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