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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Pauschalierte Zulagen an freigestellte BR-Mitglieder
§§ 37 Abs. 2 und 4, 38 Abs. 1, 78 Satz 2 BetrVG; § 134 BGB
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung von Zulagen. Der Kläger ist seit 1988 beim Flughafen F beschäftigt. Er ist seit 2002 Betriebsratsmitglied und seit dem 1.6.2006 freigestellt von der Arbeitsleistung (§ 38 Abs. 1 BetrVG). Vor seiner Freistellung war er als sog. „Ramp Agent“ beschäftigt. Seine Bezahlung erfolgte nach TVöD mit Eingruppierung in E 9 TVöD-F.
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