Rückzahlung überzahlter Vergütung; positive Kenntnis von Nichtleistung
● Problempunkt
Die Beklagte war von Februar bis August 2022 bei dem klagenden Landesamt für Steuern als IT-Systems Engineer Netzwerk und Security beschäftigt. Nach ihrem Ausscheiden zahlte das zuständige Landesamt für Bezüge und Versorgung noch bis Dezember 2023 das Arbeitsentgelt fort. Die Beklagte berief sich darauf, der Klägerin Anfang Oktober 2022 ein Schreiben geschickt zu haben, indem sie auf die fortlaufenden Gehaltszahlungen hingewiesen hatte. Das Schreiben richtete sich an keinen konkreten Ansprechpartner und enthielt weder die Personalnummer der Beklagten noch ein Aktenzeichen.
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Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Mit Wirkung zum 1.6.2019 war der (spätere) Kläger – mit einer arbeitsvertraglich inkludierten Probezeit von sechs Monaten
Problempunkt
Der seit 1994 bei der Beklagten beschäftigte Kläger hatte die Beklagte sowohl über seinen Antrag auf Anerkennung der
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin in ein Auswahlverfahren einzubeziehen war. Während ihres Studiums war sie mehrfach
Problempunkt
Das Landesamt für Verbraucherschutz ist Sachsen-Anhalts Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz. Mit Bescheid vom 8.7.2019
● Problempunkt
Die Klägerin war bei dem beklagten Verein mit 20 Wochenstunden als Laufbahnberaterin am Olympiastützpunkt Niedersachsen
Problempunkt
Die klagende Insolvenzverwalterin nimmt einen Arbeitgeber auf die Zahlung pfändbaren Einkommens einer Arbeitnehmerin in