Rückzahlung von Fortbildungskosten nach krankheitsbedingter Eigenkündigung
Problempunkt
Die Arbeitnehmerin war in einer Rehaklinik als Altenpflegerin vom 1.6.2017 bis zum 31.1.2020 für 2.950 Euro brutto/Monatangestellt. Sie wurde aus einer Weiterbildungsvereinbarung auf Rückzahlung der Weiterbildungskosten für eine Fortbildung zum „Fachtherapeut Wunde ICW“ vom Arbeitgeber in Anspruch genommen. Die Parteien hatten einen Vertrag geschlossen, dem zufolge die Arbeitnehmerin von Juni bis Dezember 2019 an 18 Arbeitstagen an einer Fortbildung zum „Fachtherapeut Wunde ICW“ teilnahm. Laut der Vereinbarung verpflichtete sich der Arbeitgeber, die aufgeschlüsselten Kosten (Kursgebühren i. H. v.
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