Rückzahlung von Fortbildungskosten
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Fortbildungskosten. Die Mitarbeiterin war beim Arbeitgeber, einer Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei, in der Zeit vom 1.4.2014 bis zum 30.6.2020 als Buchhalterin beschäftigt. Ab August 2017 nahm sie an einem „Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung“ teil. Die Parteien schlossen einen Fortbildungsvertrag, in dem per AGB vereinbart wurde, dass die Teilnahme an dieser Fortbildung im Interesse der beruflichen Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterin erfolgt und dass die Weiterbildung mit einem Gesamtbetrag i. H. v. bis zu 10.000 Euro gefördert wird.
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