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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Sachgrundlos befristete Einstellung eines ehemaligen Leiharbeiters
§ 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG;§ 14 Abs. 2 TzBfG
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung sowie einen Weiterbeschäftigungsanspruch der Klägerin. Diese arbeitete bei der Beklagten über eine Zeitarbeitsfirma von Dezember 2017 bis 1.6.2018. Am 1.6.2018 schlossen die Parteien einen Arbeitsvertrag, dies zunächst befristet bis 31.5.2019.
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