Problempunkt
Sofern sich die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsort als unwirksam erweist, stellt sich die Frage, ob und inwieweit er – sofern er der Versetzung Folge geleistet hat – Schadensersatz für die ihm hierdurch entstandenen Mehrkosten verlangen kann. Insbesondere geht es um die Frage, ob und inwieweit er die Erstattung von Kosten verlangen kann, die ihm durch die Benutzung seines privaten Pkw für Heimfahrten an seinen Hauptwohnsitz entstanden sind.
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Lars von Scheven
· Artikel im Heft ·
Ausgangslage
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Grundsätzliches
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