Schadensschätzung bei Erstattung von Reisekosten

§ 287 Abs. 1 ZPO

Die Schadenshöhe bei Nutzung des privaten Pkw für Heimfahrten im Falle unwirksamer Versetzung beträgt 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer nach den Regelungen des JVEG zum Fahrtkostenersatz.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 125/18

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Problempunkt

Sofern sich die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsort als unwirksam erweist, stellt sich die Frage, ob und inwieweit er – sofern er der Versetzung Folge geleistet hat – Schadensersatz für die ihm hierdurch entstandenen Mehrkosten verlangen kann. Insbesondere geht es um die Frage, ob und inwieweit er die Erstattung von Kosten verlangen kann, die ihm durch die Benutzung seines privaten Pkw für Heimfahrten an seinen Hauptwohnsitz entstanden sind.

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Lars von Scheven

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Eversheds Sutherland (Germany) LLP, München

· Artikel im Heft ·

Schadensschätzung bei Erstattung von Reisekosten
Seite 311
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