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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Schwerbehinderte Bewerber müssen nicht eingeladen werden
Art. 33 GG; § 7 AGG; § 165 Satz 3 SGB IX
Problempunkt
Die Beklagte ist eine öffentliche Arbeitgeberin und hatte eine Stelle ausgeschrieben, auf welche sich der Kläger erfolglos bewarb. In der Stellenausschreibung wurde ausdrücklich gefordert, dass ein Hochschulstudium bestimmter Fachrichtungen mit der Mindestnote „gut“ vorhanden sein müsse.
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