Schwerbehinderte Bewerber müssen nicht eingeladen werden
Problempunkt
Die Beklagte ist eine öffentliche Arbeitgeberin und hatte eine Stelle ausgeschrieben, auf welche sich der Kläger erfolglos bewarb. In der Stellenausschreibung wurde ausdrücklich gefordert, dass ein Hochschulstudium bestimmter Fachrichtungen mit der Mindestnote „gut“ vorhanden sein müsse.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und
Die passenden Kandidaten finden
Schon im ersten Schritt – der Suche nach passenden Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden
Der „typische“ Recruitingprozess
Ein „typischer“ Recruitingprozess kann wie folgt aussehen:
Bedarfsanalyse: Das
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich auf eine
Ausgangslage
Laut einer Umfrage des Jobportals Indeed benötigen fast die Hälfte (44,4 %) der Beschäftigten in Deutschland in ihrem Beruf
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger hatte sich als studierter Wirtschaftswissenschaftler für eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle