Schwerbehinderte Bewerber müssen nicht eingeladen werden

Art. 33 GG; § 7 AGG; § 165 Satz 3 SGB IX

Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Dies kann anzunehmen sein, wenn der Bewerber eine in einem nach Art. 33 Abs. 2 GG zulässigen Anforderungsprofil als zwingendes Auswahlkriterium bestimmte Mindestnote des geforderten Ausbildungsabschlusses nicht erreicht hat.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 29.4.2021 – 8 AZR 279/20

1106
Bild: Haramis Kalfar/stock.adobe.com
Bild: Haramis Kalfar/stock.adobe.com

Problempunkt

Die Beklagte ist eine öffentliche Arbeitgeberin und hatte eine Stelle ausgeschrieben, auf welche sich der Kläger erfolglos bewarb. In der Stellenausschreibung wurde ausdrücklich gefordert, dass ein Hochschulstudium bestimmter Fachrichtungen mit der Mindestnote „gut“ vorhanden sein müsse.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Schwerbehinderte Bewerber müssen nicht eingeladen werden
Seite 54
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die passenden Kandidaten finden

Schon im ersten Schritt – der Suche nach passenden Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Der „typische“ Recruitingprozess

Ein „typischer“ Recruitingprozess kann wie folgt aussehen:

Bedarfsanalyse: Das

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich auf eine

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Laut einer Umfrage des Jobportals Indeed benötigen fast die Hälfte (44,4 %) der Beschäftigten in Deutschland in ihrem Beruf

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der schwerbehinderte Kläger hatte sich als studierter Wirtschaftswissenschaftler für eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle