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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Schwerbehinderte Bewerber müssen nicht eingeladen werden

Art. 33 GG; § 7 AGG; § 165 Satz 3 SGB IX

Problempunkt

Die Beklagte ist eine öffentliche Arbeitgeberin und hatte eine Stelle ausgeschrieben, auf welche sich der Kläger erfolglos bewarb. In der Stellenausschreibung wurde ausdrücklich gefordert, dass ein Hochschulstudium bestimmter Fachrichtungen mit der Mindestnote „gut“ vorhanden sein müsse.

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