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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Sonderkündigungsschutz infolge von Schwerbehinderung
§§ 134, 242 BGB; §§ 2, 69, 85, 90, 91 SGB IX; § 102 BetrVG; §§ 4, 9, 13 KSchG
Problempunkt
Der kündigungsrechtliche Umgang mit besonders geschützten Personengruppen ist nicht nur aufgrund zahlreicher formeller Anforderungen arbeitsrechtlich hochkomplex. Dies gilt insbesondere für diejenigen Fälle, in denen eine Kenntniserlangung des Arbeitgebers von einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zeitlich erst kurz vor bzw.
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