Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen
§ 626 Abs. 2 BGB; § 91 Abs. 2 und 5 SGB IX
Problempunkt
Die Klägerin ist in der von der Beklagten betriebenen Oberschule als Lehrerin beschäftigt. Nach Erteilung von zwei Abmahnungen kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis am 16.3.2016 fristlos. Mit Schreiben vom 28.3.2016 informierte die Klägerin die Beklagte über ihren am 3.2.2016 gestellten Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung und auf Gleichstellung.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
