Stichtagsabhängige Zuschlagsgewährung als (un-)mittelbare Diskriminierung

Art. 2 RL 2000/78/EG

Im Einzelfall kann sich eine arbeitgeberseitige Praxis, von der Gewährung eines monatlichen Zuschlags für behinderte Arbeitnehmer als monetären Anreiz zur Übermittlung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer Behinderung wiederum diejenigen behinderten Arbeitnehmer auszuschließen, die bereits vor einem einseitig durch den Arbeitgeber festgelegten Stichtag die entsprechende Bescheinigung übermittelt hatten, als (un-)mittelbare Diskriminierung qualifizieren.

(Leitsatz des Bearbeiters)

EuGH, Urteil vom 26.1.2021 – C-16/19

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Inhaltlichen Gegenstand des Verfahrens bildete ein Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgerichts Krakau (Polen) betreffend die Auslegung von Art. 2 der RL 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.

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David Johnson

David Johnson
MBA, LL.M. (Stellenbosch), Compliance Officer (Univ.), Rechtsanwalt, München

· Artikel im Heft ·

Stichtagsabhängige Zuschlagsgewährung als (un-)mittelbare Diskriminierung
Seite 53
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