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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Strengere betriebliche Quarantäneregeln und Annahmeverzug
§§ 241 Abs. 2, 293, 615 BGB; § 20 Abs. 3 Satz 2 SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung
Problempunkt
Die Beklagte produziert Lebensmittel für den Lebensmittelhandel. Der Kläger ist als Leiter der Nachtreinigung beschäftigt. Der Arbeitgeber hatte in seinem Pandemie-Hygienekonzept nach Aufenthalt in einem Risikogebiet eine 14-tägige Quarantäne festgelegt. Beschäftigte durften den Betrieb auch bei negativem PCR-Test und Symptomfreiheit nicht betreten.
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