Stufenweise Wiedereingliederung per einstweiliger Verfügung
Problempunkt
Die Beklagte bietet Lösungen für Dach und Fassade an und vertreibt die hierfür notwendigen Produkte. Der Kläger ist seit 1.9.1988 in Vollzeit bei ihr beschäftigt, zuletzt als Verkaufs- und Vertriebsleiter. Zu seinen Aufgaben gehört es u. a., die Produktion und Lieferung der für die Baustellen georderten Konstruktionen/Teile zu überwachen, die Bearbeitung von Reklamationen, das Führen von Reklamationsgesprächen sowie Preisverhandlungen, die Akquise von Neukunden, die Rechnungsstellung und die Anleitung der beauftragten Subunternehmer (Metallbauer, Dachdecker), d. h. sie in die Baustelle und die Tätigkeit einzuweisen.
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Aktuelle BAG-Entscheidungen zum BEM
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● Problempunkt
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Problempunkt
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