Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Täuschung über vorläufige Impfunfähigkeit
§ 626 Abs. 1 BGB; § 20a IfSG a. F.
Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Die Klägerin war seit 1988 in einem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus beschäftigt, zuletzt als Pflegehelferin. Die Beklagte hatte im Dezember 2021 alle betroffenen Mitarbeiter über die zum 16.3.2022 in Kraft tretende sog.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
