Umkleiden als Vergütungspflichtige Arbeitszeit
l Problempunkt
Der Kläger begehrt die Vergütung von Umkleidezeiten. Er ist als Schichtführer in der Produktion der Beklagten, einem Chemieunternehmen, beschäftigt. Der Arbeitsvertrag verweist auf den Manteltarifvertrag der Chemieindustrie (MTV Chemie) in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich geleistete Arbeitszeit des Klägers führt zur Gutschrift auf seinem Arbeitszeitkonto. Kraft Betriebsvereinbarung ist im Betrieb der Beklagten geregelt, dass die Mitarbeiter eine persönliche, flammenhemmende Schutzausrüstung und Sicherheitsschuhe tragen müssen.
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Dr. Ingo Plesterninks

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