es ist Zeit für Jubiläen. Jüngst haben wir auf 75 Jahre Grundgesetz zurückgeblickt, 2024 ist zudem das 35. Jubiläum des Mauerfalls und auch das BAG hat allen Grund zu feiern: Das diesjährige Europarechtliche Symposion des BAG und des deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V. Anfang Juni in Erfurt war zugleich willkommener Anlass, mit einem Festakt die Gründung des BAG vor 70 Jahren zu würdigen. Einen ausführlichen Bericht hierzu finden Sie ab S. 62 in dieser Ausgabe.
Diese Gelegenheit haben wir uns natürlich nicht nehmen lassen und die Präsidentin des BAG Inken Gallner zum Gespräch gebeten. Herausgekommen ist ein großartiges Interview, das den Rahmen sprengte, und so haben wir zwei Teile daraus gemacht. Den ersten Teil lesen Sie in dieser Ausgabe, die Fortsetzung finden Sie in der kommenden AuA. Es ging u.a. um das Verhältnis des EuGH zum BAG, die Verlässlichkeit von Gerichtsentscheidungen, die Gefahr rechter und rechtsextremer Parteien für die deutsche Gerichtsbarkeit sowie all die klassischen Problemfelder, mit denen sich die Senate des BAG in ihren Entscheidungen zu beschäftigen haben.
Nicht zuletzt der Beschluss zur Arbeitszeiterfassung bringt es hier auf den Punkt und kann wohl als einer der größten Aufreger in der Vergangenheit bezeichnet werden. Es geht um weit mehr als die Aufzeichnung von Überstunden. Es geht um ein neues Grundverständnis von Arbeit, flexible Arbeitszeitmodelle, Bürokratieabbau und Vertrauen, aber eben auch um Arbeitnehmerschutz. Die entbrannten Diskussionen zeigen eindrücklich, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unzufrieden sind und die gesetzlichen Regelungen nicht mehr Schritt halten mit den Entwicklungen in der Arbeitswelt. An dieser Stelle ist insbesondere das (für entsprechende Regelungen federführende) BMAS mit Arbeitsminister Hubertus Heil gefragt, dem das BAG übrigens als Behörde unterstellt ist. Gleichwohl ist die Tätigkeit des Gerichts natürlich unabhängig und so wird gelegentlich ausgebügelt, was der Gesetzgeber auf den Weg gebracht hat.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 7/24:
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Am 6. und 7. Juni 2024 fand in Erfurt das 11. Europarechtliche Symposion des Bundesarbeitsgerichts und des Deutschen
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