Zeiterfassung
es ist Zeit für Jubiläen. Jüngst haben wir auf 75 Jahre Grundgesetz zurückgeblickt, 2024 ist zudem das 35. Jubiläum des Mauerfalls und auch das BAG
Isabelle Puhl und Dr. Markus Diepold geben im Titelthema einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Arbeitsvertragsgestaltung und
Das Jahr 2024 ist längst in vollem Gange, aber das angekündigte neue Gesetz zur Regelung der Erfassung der Arbeitszeit deutscher
Das Schleswig-Holsteinische FG (Urt. v. 9.11.2022 – 4K145/20, rk.) hatte darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die steuerfreie Zahlung
Problempunkt
Die 1980 geborene Klägerin ist diplomierte Pflegewirtin (FH) und verfügt über einen Magisterabschluss in Medizinpädagogik
Problempunkt
Der Betriebsrat verlangte von der Arbeitgeberin, Verhandlungen über die Ausgestaltung eines Arbeitszeiterfassungssystems der im
Ausgangslage
Durch einen Rechtsstreit zwischen der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras und der
Können sich die Betriebsparteien in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht auf die Einsetzung einer Einigungsstelle
Der Beschluss des BAG zur Arbeitszeiterfassung vom 13.9.2022 (1ABR22/21, AuA 2/23, S.55) sowie zuvor das Urteil des EuGH vom 14.5.2019 (55
Der Personalrat begehrt vom Arbeitgeber die umfassende, monatliche Information über die Gleitzeitsalden der Beschäftigten mit Nennung der
In einem Jobcenter galt eine Gleitzeitvereinbarung mit einer Rahmenarbeitszeit zwischen 6:00 und 19:00 Uhr. Die Mitarbeiter können die
In unserer Mai-Ausgabe kommentiert Prof. Dr. Michael Fuhlrott den ersten Gesetzentwurf aus dem BMAS zur Einführung einer allgemeinen Pflicht zur
nun ist er da, der lang ersehnte Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung aus dem BMAS. Nicht ganz im ersten Quartal dieses Jahres – wie
Kommen wir aber nun zur spannendsten aller Fragen: Bleibt Vertrauensarbeitszeit noch möglich?
Sutterer-Kipping: Vertrauensarbeitszeit
Nicht ganz im ersten Quartal aber immerhin zeitnah ist er dann doch da; der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Erfassung der Arbeitszeiten aus dem
Nach Entscheidungen des EuGH und BAG zur Arbeitszeiterfassung sieht ein erster Referentenentwurf aus dem BMAS eine Reform des ArbZeitG vor. Dem
Der BAG-Beschluss zur Erfassung der Arbeitszeit vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) sorgt noch immer für viel Aufsehen. Insbesondere kleine und
Noch immer ist die Aufregung über den BAG-Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21, Kurzbesprechung in AuA 2/23, S. 55) zur Arbeitszeiterfassung
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere)
Arbeitnehmer wünschen sich flexible Arbeitszeiten. Das zeigen Untersuchungen des Anbieters für Personaldienstleistung SD Worx. 52 % der deutschen
im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Entscheidungsgründe des am 13.9.2022 ergangenen Beschlusses des BAG (1ABR22/21) zur Arbeitszeiterfassung
Worum geht es?
Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:
„1. Arbeitgeber
Problempunkt
Die Arbeitgeberinnen und der beteiligte Betriebsrat verhandelten im Jahr 2018 über eine Betriebsvereinbarung zur
Für die Betriebe eines bundesweit tätigen Mobilfunknetzbetreibers gilt eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) über Vertrauensarbeitszeit
Problempunkt
Der Kläger war im Einzelhandelsunternehmen der Beklagten als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Die Arbeitszeit wurde durch
Der Beschluss des BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) war bereits kurz nach Veröffentlichung der Pressemitteilung viel diskutiert. Wir haben
Der EuGH hatte im Mai 2019 vorgelegt und jetzt hat das BAG in einem aktuellen Beschluss nachgezogen, noch bevor der deutsche Gesetzgeber auf die EuGH
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit
Darlegungs- und Beweislast beim Überstundenprozess
Kommt es bei der Leistung von Überstunden zu Streitigkeiten, ist zumeist auch die tatsächliche
Problempunkt
Mehrere Arbeitgeber (nachfolgend: Arbeitgeberinnen) betrieben eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb