Initiativrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung eines Arbeitszeiterfassungssystems
Problempunkt
Der Betriebsrat verlangte von der Arbeitgeberin, Verhandlungen über die Ausgestaltung eines Arbeitszeiterfassungssystems der im Betrieb beschäftigten Außendienstmitarbeiter aufzunehmen. Für den Innendienst besteht bereits eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Art der Zeiterfassung. Die Arbeitgeberin verweigerte sich Gesprächen und wies daraufhin, dass sie sich grundsätzlich bereits für ein System der elektronischen Zeiterfassung entschieden hätte. Für eine Regelung diesbezüglich sei der Konzernbetriebsrat zuständig.
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Dr. Benedikt N. Fink
· Artikel im Heft ·
Können sich die Betriebsparteien in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht auf die Einsetzung einer Einigungsstelle
Ausgangslage
Durch einen Rechtsstreit zwischen der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras und der
Noch immer ist die Aufregung über den BAG-Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21, Kurzbesprechung in AuA 2/23, S. 55) zur Arbeitszeiterfassung
Problempunkt
Die Arbeitgeberinnen und der beteiligte Betriebsrat verhandelten im Jahr 2018 über eine Betriebsvereinbarung zur
Worum geht es?
Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:
„1. Arbeitgeber
Überblick über die Rechtsquellen
Der Arbeitsschutz lässt sich strukturell in den sozialen Arbeitsschutz und den technischen