Direkt zum Inhalt

Zeiterfassung

In einem Jobcenter galt eine Gleitzeitvereinbarung mit einer Rahmenarbeitszeit zwischen 6:00 und 19:00 Uhr. Die Mitarbeiter können die Arbeitszeit

Premium

Heft 5 ist da: EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz und Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung

In unserer Mai-Ausgabe kommentiert Prof. Dr. Michael Fuhlrott den ersten Gesetzentwurf aus dem BMAS zur Einführung einer allgemeinen Pflicht zur

Kommen wir aber nun zur spannendsten aller Fragen: Bleibt Vertrauensarbeitszeit noch möglich?

Sutterer-Kipping: Vertrauensarbeitszeit betrifft die

Premium

nun ist er da, der lang ersehnte Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung aus dem BMAS. Nicht ganz im ersten Quartal dieses Jahres – wie von

Premium

Podcast | Referentenentwurf aus dem BMAS zur Arbeitszeiterfassung

Nicht ganz im ersten Quartal aber immerhin zeitnah ist er dann doch da; der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Erfassung der Arbeitszeiten aus dem

Reform des ArbZG: Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung

Nach Entscheidungen des EuGH und BAG zur Arbeitszeiterfassung sieht ein erster Referentenentwurf aus dem BMAS eine Reform des ArbZeitG vor. Dem

Zeiterfassung: Unsicherheit bei KMU

Der BAG-Beschluss zur Erfassung der Arbeitszeit vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21 ) sorgt noch immer für viel Aufsehen. Insbesondere kleine und

Noch immer ist die Aufregung über den BAG-Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21, Kurzbesprechung in AuA 2/23, S. 55) zur Arbeitszeiterfassung groß (vgl

Premium

Problempunkt

Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere) Klägerin zunächst

Premium

Arbeitszeitregelung entscheidet über Arbeitgeberwahl

Arbeitnehmer wünschen sich flexible Arbeitszeiten. Das zeigen Untersuchungen des Anbieters für Personaldienstleistung SD Worx. 52 % der deutschen

im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Entscheidungsgründe des am 13.9.2022 ergangenen Beschlusses des BAG (1ABR22/21) zur Arbeitszeiterfassung

Premium

Worum geht es?

Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:

„1. Arbeitgeber sind

Premium